Die Selbstverpflichtung der deutschen Industrie
Die europäische Energierichtlinie
Politische Konsequenzen
Auf den im Kapitel Herausforderung Klima zusammengefaßten Grundlagen basieren auch die Empfehlungen der Enquetekommission des Deutschen Bundestages zum Schutz der Erdatmosphäre: Folgende Minderungen der CO2-Emissionen hält die Kommission gegenüber 1987 für erforderlich /3/:
Die Bundesregierung hat sich dem angeschlossen und sich international zunächst auf eine Reduzierung von 25 bis 30 % bezogen auf die Emissionen von 1987 bis zum Jahre 2005 verpflichtet und strebt darüber hinaus Reduktionen um 50 % bis 2020 an.
Anläßlich der internationalen Klimanachfolgekonferenz von Rio in Berlin 1995 wurde diese Verpflichtung durch die Zusage einer Reduktion bis zum Jahre 2005 um 20 % bezogen auf 1990 bekräftigt. An diesem Ziel hält sie auch heute (1999) noch fest.
Strategische
konsequenzen ![]()
Die in genannten Ziele können nur erreicht
werden, mit
Die
Selbstverpflichtung der deutschen Industrie ![]()
Auch die deutsche Wirtschaft stellt sich
ihrer Verantwortung für den Klimaschutz: Mit der Erklärung der deutschen
Wirtschaft zur Klimavorsorge anläßlich der Berliner Weltklimakonferenz der Vereinten
Nationen im März 1995 haben sich die Bundesregierung sowie sechs Spitzenverbände
der deutschen Wirtschaft - darunter auch der VIK Verband der Industriellen Energie-
und Kraftwirtschaft e. V. - auf ein langfristiges Vorgehen verständigt.
Der Sinn dieser neuen Kooperation von Industrie und Staat besteht darin, Verbesserungen
des Klima- und Umweltschutzes auf der Grundlage konkreter und kontrollierbarer
Zusagen der Industrie ohne zusätzliche dirigistische Maßnahmen des Staates zu
erreichen. /4/
Die Selbstverpflichtung bietet der deutschen Industrie die große Chance, die für das Erreichen der vereinbarten Reduktionsziele erforderlichen Mittel mit optimalem Nutzen einzusetzen. Innovative Instrumente und Denkansätze sowie neue Kooperationen zwischen verschiedenen industriellen und/oder kommunalen Unternehmen im Sinne der Kooperativen Kraft-, Wärme- und Kälte-Kopplung bieten dabei gegenüber der unreflektierten Fortführung der bisherigen Maßnahmen den deutlich höheren Nutzen. Sie werden darüber hinaus zur Standortverbesserung und Arbeitsplatzsicherung beitragen. LCP (least cost planning) kann auch hier als Planungsinstrument genutzt werden.
Die
europäische Energierichtlinie
Umweltschutz hat in der EU-Richtlinie
und auch im darauf basierenden Energiewirtschaftsgesetz bekanntermaßen
gleichrangige Priorität wie Sicherheit und Preiswürdigkeit.
Die europäische Energierichtlinie
läßt für Effizienztechnologien ausdrücklich Förderungsmöglichkeiten
zu. Die KWK ist dabei explizit erwähnt.
Nationale
Gesetzgebung![]()
Im
aktuellen Energiewirtschaftsgesetz sowie der aktuell geplanten Steuergesetzgebung
sind derartige Elemente de facto nicht enthalten. Die gleichzeitig geplante
Steuerbefreiung für große GuD-Anlagen wirkt für die KWK kontraproduktiv.
Eine rein marktwirtschaftlich orientierte Liberalisierung des Strommarktes wird vornehmlich marktwirtschaftliche Vorteile in Form von Preissenkungen hervorbringen. Eine leichte Ergänzung durch ökologisch orientierte Preiselemente verspricht dagegen neben großen volkswirtschaftlichen Chancen auch signifikante Beiträge zum Klimaschutz sowie eine positive Bilanz in der Beschäftigungspolitik. Eine aktive, ganzheitliche Unterstützung durch die Politik verspricht großen Vorteile für alle.